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DSVGO im Verein erfolgreich umsetzen!

Datenschutz ist für Vereine ein wichtiges Thema!
Der Umgang mit Mitgliederdaten kann zum einen nicht vermieden werden und zum anderen besteht in der Regel ein daran, die gespeicherten personenbezogenen Daten der Mitglieder angemessen zu schützen.

 

Werden personenbezogene Daten verwendet, müssen Regeln beachtet werden! Dabei ist die Datenschutz-Grundverordnung als gemeinnütziger Verein ebenso zu befolgen wie als Unternehmen: Die Vorschriften gelten allgemein! Besondere Vorschriften für den Verein gibt es nicht!

 

Wie auch in allen anderen Fällen gilt allgemein für den Datenschutz im Verein nach der DSGVO, dass die Datenverarbeitung entweder aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder einer Einwilligung durchgeführt werden kann. 

 

Bei der Umsetzung gibt es für die Vorstände von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen viele Hürden zu beachten. Gerne berate ich Sie, kontaktieren sie mich noch heute.

 

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